Dass für diese Verurteilung keine Verfassungsgrundlage bestanden habe, habe sie am 6. August 2021 unmöglich wissen können, darum habe sie auch keine Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Erst aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 3. September 2021 habe die Gesuchstellerin erfahren, dass sie auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Verordnung verurteilt worden sei. Darum habe sie am 5. Oktober 2021 um Annullierung dieser Verurteilung ersucht. Bis zum abschlägigen Entscheid der Staatsanwaltschaft vom 28. Januar 2022 seien fast vier Monate vergangen.