Die Gesuchstellerin sei am 19. März 2021 wegen der Teilnahme an einer Klimakundgebung von der Polizei weggewiesen worden. Bei dieser Gelegenheit habe sie die Polizei als sehr freundlich und professionell erlebt und mit den Beamten ein angenehmes Gespräch geführt. Sie habe daher keinen Grund gesehen, etwas zu unternehmen. Mit Strafbefehl vom 6. August 2021 sei sie wegen Widerhandlungen gegen das Epidemiengesetz für schuldig erklärt worden. Dass für diese Verurteilung keine Verfassungsgrundlage bestanden habe, habe sie am 6. August 2021 unmöglich wissen können, darum habe sie auch keine Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben.