Sie habe nach Veröffentlichung des Bundesgerichtsurteils bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern umgehend Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Mit Schreiben vom 28. Januar 2022 habe ihr die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Strafverfahren bereits in Rechtskraft erwachsen sei und habe sie belehrt, dass die Revision nach Art. 410 ff. StPO somit das einzige noch zur Verfügung stehende