Die Gesuchstellerin bringt zusammengefasst vor, sie habe im März 2021 an einer Klimademo in der Stadt Bern teilgenommen und sei von der Polizei auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung der Covid-19 V weggewiesen und anschliessend von der Staatsanwaltschaft mit Strafbefehl vom 6. August 2021 bestraft worden. Die Berner Behörden würden sich dabei auf eine Bestimmung der Covid-19 V stützen, welche politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten habe.