4. Anzahl durchgeführter Test (pro Tag, pro Woche), 5. Reproduktionszahl, 6. Kapazitäten im stationären Bereich sowie Anzahl neu hospitalisierter Personen (pro Tag, pro Woche), einschliesslich solcher in der Intensivpflege; b. er aufgrund der epidemiologischen Lage nicht mehr die notwendigen Kapazitäten für die erforderliche Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Art. 33 EpG bereitstellen kann. 2 Er gewährleistet dabei namentlich die Ausübung der politischen Rechte sowie der Glaubens- und