10. Von der Replik wurde mit Verfügung vom 26. April 2022 Kenntnis genommen und gegeben und der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft eine Kopie zugestellt. Der Generalstaatsanwaltschaft wurde die Gelegenheit gegeben, eine Duplik einzureichen (pag. 69 f.). 11. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 3. Mai 2022 auf die Einreichung einer Duplik (pag. 75).