5. Mit Verfügung vom 2. März 2022 wurde vom Eingang des Revisionsgesuchs Kenntnis genommen und die amtlichen Akten bei der Staatsanwaltschaft ediert (pag. 31 f.). 6. Nach Eingang der amtlichen Akten der Staatsanwaltschaft wurde der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft) mit Verfügung vom 14. März 2022 eine Kopie des Revisionsgesuchs zugestellt und sie wurde aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen. Der Staatsanwaltschaft wurde Gelegenheit gegeben, ebenfalls eine Stellungnahme einzureichen (pag. 39 f.).