1. Mit Strafbefehl vom 6. August 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer unzulässigen Veranstaltung (Kundgebung von mehr als 15 Personen), begangen am 19. März 2021, 12.30 Uhr, in Bern, Waisenhausplatz, schuldig erklärt (Verfahren BM.________). Die Gesuchstellerin wurde mit einer Busse von CHF 100.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von einem Tag, bestraft. Zudem wurden ihr Gebühren in der Höhe von CHF 100.00 auferlegt.