15 schuldigte die Verantwortung für das Geschehen auf die Geschädigte bzw. den Zeugen abschieben wollte. Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt nicht vor. Insgesamt sind die Täterkomponenten daher neutral zu werten und es ist für die einfache Verkehrsregelverletzung eine Busse von CHF 300.00 auszufällen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird in Anwendung von Art. 106 Abs. 2 StGB auf drei Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung