gleichlautend mit dem Stand vom 1. Januar 2021]) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. etwa Urteil des BGer 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.). Die VBRS-Richtlinien sehen für eine einfache Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs bzw. Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes eine Busse in der Höhe von CHF 300.00 vor (S. 21 der VBRS-Richtlinien, Ziff. 2.1 und 2.3). Vorliegend hat der Beschuldigte durch zu nahes Auffahren sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.