O., N. 54 zu Art. 31 SVG mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_54/2010 vom 18. März 2010). Gemäss Art. 34 Abs. 4 SVG hat der Lenker gegenüber allen Strassenbenützern einen ausreichenden Abstand zu wahren, namentlich beim Hintereinanderfahren. Er muss auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig anhalten können (Art. 12 Abs. 1 VRV). Für die Einhaltung des angemessenen