Erstellt ist, dass der Beschuldigte am 22. Dezember 2020 um ca. 13:48 Uhr auf der B.________(Strasse) in C.________(Ortschaft) mit seinem Personenwagen den Kreisverkehrsplatz verliess und hinter dem Personenwagen der Geschädigten hinterherfuhr. Als die Geschädigte unmittelbar darauf vor dem Fussgängerstreifen wegen zwei Fussgängern abbremste und anhielt, kollidierte der Beschuldigte bei zu geringem Fahrzeugabstand und vorübergehend nicht nach vorne/seitlich konzentrierter Aufmerksamkeit auf der Höhe von Haus Nr. .________ mit dem Fahrzeugheck der Geschädigten. III. Rechtliche Würdigung