Im Falle des DTC ist immerhin anzumerken, dass dessen Erfahrung im Bereich der Unfallanalyse gerichtsnotorisch ist. Dem schlüssig erscheinenden, vom Beschuldigten selber ins Recht gelegten Gutachten ist zu entnehmen, dass bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h bzw. 30 km/h die Kollision mit einem Abstand von 7.2 Metern bzw. 8.7 Metern hätte vermieden werden können (pag. 130).