___ spricht. Auch unter Berücksichtigung des geraden und übersichtlichen Strassenabschnitts, auf dem sich die Kollision ereignete, erweisen sich die Aussagen der Geschädigten und des Zeugen als nachvollziehbar. Demgegenüber muss sich der Beschuldigte vorhalten lassen, dass er wenig kohärent aussagte, wenn er die Fussgänger zeitweise vor dem Unfall nicht gesehen haben wollte, dann aber wiederum darauf pochte, sie seien nicht direkt am