Bei der zweiten Aussage ist zu bedenken, dass die Geschwindigkeitsangaben zur Fahrt im Kreisverkehrsplatz selber offenkundig eine Schätzung der Geschädigten ohne Blick auf den Tacho war, abgesehen davon, dass die Geschädigte mit ihren Kindern und von daher allenfalls generell vorsichtiger unterwegs war. Das Hinlaufen der Fussgänger zum Streifen, ihr Stehenbleiben, die Fahrt der Geschädigten, das Wahrnehmen der Fussgänger und das Bremsmanöver war im Übrigen ein dynamischer, verflochtener Prozess, der im Nachhinein nur schwer ganz korrekt zeitlich und örtlich etappierbar ist.