Das Ganze mit dem Schikanestopp der Geschädigten sei ein typisches Verhalten von Frauen. Der Beschuldigte fügte an, den Aussagen der Fussgänger dürfe man nicht 100 Prozent Glauben schenken. Es habe für ihn – so der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung – keinen normalen Grund für eine Vollbremsung gegeben. Es habe sich erst später herausgestellt, dass rechts zwei Fussgänger gestanden seien, die er nicht gesehen habe bzw. nicht habe sehen können (pag. 107 Z. 7 ff.). Etwas später korrigierte sich der Beschuldigte, er habe schon gesehen, dass dort jemand gestanden sei, aber sie seien nicht vorne an der Strasse gestanden und er habe nicht gesehen,