hen. In seiner Einsprache monierte der Beschuldigte, es gehe offenbar darum, eine Ausländerin vor Strafe zu schützen (pag. 25). Ganz hinten am Bürgersteig hätten die Fussgänger sich befunden, meinte der Beschuldigte in seinem Schreiben vom 23. Dezember 2020 an die Staatsanwaltschaft (pag. 48), es sei absolut unklar gewesen, ob diese Personen die Fahrbahn hätten überqueren wollen oder nicht. Die Geschädigte sei im Übrigen erst durch ihren Sohn, vermutlich in abrupt-lauter Weise, auf die Fussgänger hingewiesen worden. Das Ganze mit dem Schikanestopp der Geschädigten sei ein typisches Verhalten von Frauen.