117 Z. 24). Er sagte aus, dass er mit seiner Frau am Fussgängerstreifen gestanden sei, als das Fahrzeug der Geschädigten angehalten habe (pag. 116 Z. 17 f.) und dass es sich dabei um eine normale Verkehrssituation gehandelt habe (pag. 117 Z. 28). Die Kollision habe sich ereignet, als man mindestens schon auf dem «Inseli» auf der Strasse gewesen sei (pag. 116 Z. 37 ff.). Der Beschuldigte gab bei der Polizei an (pag. 7), bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehrsplatz das andere Fahrzeug vor sich gehabt zu haben. Die Fussgänger seien nicht direkt beim Fussgängerstreifen am Trottoirrand, sondern hinten am Grünstreifen gestanden. Die Lenkerin habe die Fussgänger vermutlich sehr spät gese-