Das Fahrzeug der Geschädigten habe sich genähert und abgebremst. Beim Loslaufen hätten sie ein Quietschen vom Kreisverkehrsplatz vernommen, wobei ein silbernes Fahrzeug aufgefallen sei, das schliesslich ins Heck des Fahrzeuges der Geschädigten gefahren sei. Gefühlsmässig sei das silberne Fahrzeug etwas schnell aus dem Kreisverkehrsplatz gekommen, doch habe er dessen Fahrt dort nicht gesehen. Als Zeuge bestätigte J.________ die früheren Aussagen an der Hauptverhandlung (pag. 115 Z. 14), wobei er sich an das Quietschen nicht mehr erinnerte (pag. 117 Z. 24).