116 Z. 5 f.). Ausgangslage Die Geschädigte machte am 22. Dezember 2020 vor Ort gegenüber der Polizei erstmals Aussagen. Dem Unfallaufnahmeprotokoll ist zu entnehmen, dass die Geschädigte während dem Befahren des Kreisverkehrsplatzes zwei Fussgänger bemerkt habe, welche auf dem Trottoir vor dem Fussgängerstreifen gewartet hätten. Sie sei nicht schnell gefahren. Beim Verlassen des Kreisverkehrsplatzes habe sie abgebremst, damit die Fussgänger die Strasse hätten überqueren können. Als sie vor dem Fussgängerstreifen stillgestanden sei, sei jemand (gemeint der Beschul-