2018, N. 9 zu Art. 97 BGG). 11.2 Würdigung in concreto 11.2.1 Zum Fahrverhalten der Geschädigten Zu prüfen ist zunächst, wie sich die Verkehrssituation vor der Kollision (insbesondere hinsichtlich der beiden Fussgänger) gestaltete und wann die Geschädigte die beiden Fussgänger wahrgenommen hat. Zu klären sind weiter die Umstände des Abbremsmanövers durch die Geschädigte.