7, 106 ff.), D.________ (pag. 11, 111 ff.) und J.________ (pag. 14, 115 ff.) am Unfallort und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor. Soweit notwendig wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher auf die vorliegenden Beweismittel eingegangen.