Der Beschuldigte (mit seiner Ehefrau als Beifahrerin) fuhr mit seinem Personenwagen der Marke Mercedes-Benz ebenfalls von der Autobahn G.________ herkommend auf der B.________(Strasse) in den Kreisverkehrsplatz ein und verliess diesen hinter dem Personenwagen der Geschädigten ebenfalls bei der zweiten Ausfahrt in Richtung H.________(Strasse). Laut Anzeige ging es um Freizeit- oder Einkaufsfahrten (pag. 5 und 7, vergleiche auch Geschädigte pag. 111 Z. 33 f.). Nach dem Verlassen des Kreisverkehrsplatzes bremste die Geschädigte ab und kam vor dem Fussgängerstreifen (auf der Höhe der B.____