9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die GeschÃĪdigte (mit ihren zwei Kindern als Mitinsassen) mit ihrem Personenwagen der Marke Mercedes-Benz von der Autobahn G.________ herkommend auf der B.________(Strasse) unterwegs war und den Kreisverkehrsplatz bei der zweiten Ausfahrt in Richtung H.________ (Strasse) verliess. Der Beschuldigte (mit seiner Ehefrau als Beifahrerin) fuhr mit seinem Personenwagen der Marke Mercedes-Benz ebenfalls von der Autobahn G.__