5. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragte in seiner Berufungserklärung vom 16. Februar 2022 sinngemäss und zur Hauptsache, er sei vom Vorwurf der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln freizusprechen, die Kosten des Strafverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und ihm sei eine Entschädigung zuzusprechen (pag. 201). Soweit der Beschuldigte «hilfsweise» die Strafverfolgung der am Unfall beteiligten Fahrzeugführerin bzw. des Zeugen beantragt (ebenfalls pag.