nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittebehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittebehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv vorab zur Information; Urteilsbegründung innert 10 Tagen) - dem Staatssekretariat für Migration (Urteil mit Begründung innert 10 Tagen) - Kantonspolizei Bern, Polizeiwache AU.________ (Urteilsdispositiv, auszugsweise betreffend Ersatzmassnahme;