2.1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 127 Tagen sowie die zwischen dem 23. Juni 2020 und dem 17. März 2023 bestehende Ersatzmassnahme, angerechnet mit 150 Tagen, werden gesamthaft mit 277 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2.2. zu einer Übertretungsbusse von 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 2.3. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren.