64 XI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 9. September 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfacher Körperverletzung, eventuell Tätlichkeiten, angeblich begangen am 9. Mai 2020 [recte: 9. Mai 2019] zwischen ca. 04:00 und 04:30 Uhr in F.________, Regionalgefängnis, G.________, z.N. H.________, eingestellt wurde; 2. A.________ freigesprochen wurde