63 werden (Ziff. X.3 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1403 f.). Der Beschuldigte wird vorliegend insbesondere wegen einer Entführung, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht ist, verurteilt und verfügt über kein Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedsstaat. Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist demnach anzuordnen. 32. Weitere Verfügungen Hinsichtlich der weiteren Verfügungen wird auf das nachfolgende Urteilsdispositiv verwiesen.