_ gibt für das Studium der amtlichen Akten und der Urteilsbegründung mit Positionen vom 3. März 2022 und vom 20. März 2022 einen Zeitaufwand von insgesamt 210 Minuten an. Mit Blick auf den vorliegenden Aktenumfang und insbesondere dem Umstand, dass sich der Straf- und Zivilkläger lediglich bezüglich die ihn betreffenden Fragen zum erstinstanzlichen Urteil zu äussern hatte, erachtet die Kammer eine Kürzung um 20 Minuten als angemessen. Im Ergebnis rechtfertigt sich gerundet eine Kürzung des Honorars um 1 Stunde und der Auslagen um CHF 18.00. Die an Rechtsanwalt E._____