62 durch die Rechtsvertretung und das Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung weitergeleitet. Der Versand von Orientierungskopien stellt eine Kanzleiarbeit dar, welche nicht zu entschädigen ist (Beschluss des Bundesstrafgerichts BB.2020.79 vom 28. Juni 2022 E. 5.1.). Der im Zusammenhang mit den vorgenannten Positionen geltend gemachte Aufwand ist daher zu streichen. Somit sind auch die Auslagen für die Kopien des Protokolls der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, welche Rechtsanwalt E.________