30. Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt E.________ Die Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Straf- und Zivilklägers vor erster Instanz und die die damit verbundene Entschädigungspflicht des Beschuldigten wird bestätigt. Die Entschädigung vor oberer Instanz wird auf der Grundlage der eingereichten Kostennote vom 15. bzw. 17. März 2023 bestimmt (pag. 1686 ff.). Diesbezüglich haben wenige Korrekturen zu erfolgen. Mit E-Mails vom 14. Februar 2022, vom 22. März 2022 und vom 9. Mai 2022 wurden dem Straf- und Zivilkläger jeweils Kopien der Urteilsbegründung, einer Eingabe