Wenn der Beschuldigte auf eigenen Beinen stehen muss, erhöht sich die Rückfallgefahr deutlich, was sich in der Vergangenheit manifestiert hat. Wie bereits unter dem Titel des Strafvollzugs ausgeführt, liess sich der Beschuldigte durch die ausgesprochenen Geld- und Freiheitsstrafen nicht von der Begehung weiterer Straftaten abhalten. Die Notwendigkeit der Ausfällung einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe belegt ebenfalls, dass von einer schlechten Legalprognose ausgegangen werden muss. 24.2.10 Gesamtwürdigung Jede Landesverweisung bedeutet eine persönliche Härte für den Betroffenen.