1647, Z. 28-30). Nach dem Abbruch der Schule, worauf auch unter dem Titel der Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatstaat einzugehen ist, arbeitete er für anderthalb Jahre bei seinem Vater in dessen Holzgeschäft in Algerien (pag. 1567). Der Beschuldigte verlobte sich drei Wochen vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und ist seit dem 20. Dezember 2022 mit AN.________ verheiratet (pag. 1583). Diese zeitliche Nähe zu den Gerichtsverhandlungen sei Zufall gewesen (pag. 1655, Z. 29-35). Gemäss der Ehegattin seien sie seit Sommer 2019 in einer festen Beziehung (pag.