56 24.2.4 Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Hinsichtlich der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist auf die zahlreichen Vorstrafen und verbüssten (Ersatz-)Freiheitsstrafen hinzuweisen. Auch hat das laufende Verfahren den Beschuldigten nicht vor weiterer Delinquenz abgehalten. Es kann auf die eindrückliche Auflistung unter Ziff. 20 verwiesen werden. Durch sein Verhalten missachtete der Beschuldigte mehrfach die öffentliche Sicherheit und Ordnung.