Der Beschuldigte war während seiner ganzen Anwesenheitsdauer in der Schweiz auf finanzielle Hilfe durch Dritte angewiesen. Der Beschuldigte ist nunmehr finanziell vollumfänglich von AN.________ und Freunden abhängig (pag. 1647, Z. 9-10). Er hole oft oder jede Woche Nahrungsmittel bei AQ.________ oder AP.________ (pag. 1647, Z. 10-12). Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten sind mithin schlecht. Aus den diversen Gerichtsverfahren dürften noch Verfahrenskosten offen sein, deren Eintreibung bis dato keine Aussicht auf Erfolg hatte.