Auch die freiwillige Arbeit für AP.________ ist der Integration in der Schweiz nur beschränkt behilflich, da sie nicht einer normalen Erwerbstätigkeit entspricht. Der Beschuldigte konnte sich im Schweizer Arbeitsmarkt nicht integrieren. Nach dem Gesagten scheint der Beschuldigten insofern besser integriert zu sein als andere, weil er viele Leute kennt, die ihn schätzen. Von einer besonders gelungenen Integration kann indessen keine Rede sein. 24.2.3 Finanzielle Verhältnisse Der Beschuldigte war während seiner ganzen Anwesenheitsdauer in der Schweiz auf finanzielle Hilfe durch Dritte angewiesen.