52 Einsatzbusse von CHF 200.00 zu asperieren. Es resultiert eine vorläufige Gesamtbusse in Höhe von CHF 250.00. Mit der Vorinstanz wirken sich die Täterkomponenten straferhöhend aus. Eine Gesamtbusse in der Höhe von CHF 300.00 ist angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgelegt. VII. Landesverweisung