22. Gesamtbusse für Widerhandlungen gegen das BetmG Wie bereits festgehalten, ist für die beiden Widerhandlungen gegen Art. 19a BetmG eine Gesamtbusse auszusprechen. Der regelmässige Konsum von Haschisch und Marihuana stellt dabei die gravierendste Übertretung dar, weshalb hierfür die Einsatzbusse festgelegt wird. Die diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz überzeugen (Ziff. IX.2.11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.