Am 9. Mai 2020 wurde die hier ebenfalls zu beurteilende Hehlerei festgestellt, welche der Beschuldigte trotz hängigen Strafverfahrens begangen hatte. Der Beschuldigte wurde am 10. Mai 2020 festgenommen und wiederum in Untersuchungshaft versetzt, in welcher er sich bis am 23. Juni 2020 befand (pag. 97). Angesichts der seit Jahren anhaltenden Delinquenz des Beschuldigten, welcher sich auch durch vollzogene Freiheitsstrafen nicht beindrucken liess, ist klar, dass dem Beschuldigten eine Schlechtprognose zu stellen ist. Die Freiheitsstrafe von 12 Monaten ist zu verbüssen.