39 ff.). - Aus dieser Untersuchungshaft wurde er am 25. Mai 2019 zuhanden der Bewährungs- und Vollzugsdienste zwecks Vollzugs einer Freiheitsstrafe von 18 Tagen entlassen. Der Beschuldigte befand sich ab Mitte Juni 2019 in Freiheit (pag. 49 ff.). - Da der genaue Aufenthaltsort des Beschuldigten in der Folge unbekannt blieb, wurde er am 7. Mai 2020 zur Verhaftung ausgeschrieben (pag. 55 ff.). Am 9. Mai 2020 wurde die hier ebenfalls zu beurteilende Hehlerei festgestellt, welche der Beschuldigte trotz hängigen Strafverfahrens begangen hatte.