Vom 7. Juli 2017 bis zum 10. August 2018 musste er zahlreiche Freiheitsund Ersatzfreiheitsstrafen verbüssen. Die beiden Geldstrafen sowie zahlreiche Bussen wurden infolge Nichtbezahlung in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt (edierte Akten BM 17 50083, Entscheid des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe des Staates Freiburg vom 19. März 2018). - Nach der vorliegend zu beurteilenden Entführung vom 5. März 2019 zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers wurde der Beschuldigte in Untersuchungshaft versetzt (pag. 39 ff.). -