50 - Am 26. September 2017 wurde der Beschuldigte wegen mehrfach begangener, rechtswidrigen Einreise i.S.v. Art. 115 Abs. 1 Bst. a aAIG, mehrfach begangene Widerhandlungen gegen Art. 19a BetmG, unrechtmässiger Aneignung (geringfügiges Vermögensdelikt; Art. 137 und Art. 172ter Abs. 1 StGB), mehrfach begangenen, rechtswidrigen Aufenthalts i.S.v. Art. 115 Abs. 1 Bst. b aAIG zu einer unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 150 Tagen sowie zu einer Busse von CHF 240.00 verurteilt.