1 BetmG) schuldig gemacht. Die vorgenannten Verbrechen und Vergehen können theoretisch jeweils mit Geldoder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die Übertretungen ziehen eine Busse nach sich. Vorweggenommen sei, dass der Beschuldigte trotz mehrerer Vorstrafen, darunter auch unbedingt vollziehbare Freiheitsstrafen, erneut straffällig geworden ist. Daneben mussten in der Vergangenheit mehrere Geldstrafen und Bussen in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden (edierte Akten BM 17 50083, Entscheid des Amts für Justizvollzugs und Bewährungshilfe vom 19. März 2018).