_, festgestellte Widerhandlung gegen das BetmG begangen zu haben. Der anlässlich einer Personenkontrolle beim Beschuldigten durchgeführte Drogen-Schnelltest sei positiv auf THC ausgefallen (vgl. pag. 928). 12.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet vollumfänglich, im Jahr 2020 bzw. am 9. Mai 2020 Cannabis konsumiert zu haben. 12.4 Beweiswürdigung durch die Kammer Vorab kann wiederum auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. VI.3.2 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1366 f.):