Es ist somit davon auszugehen, dass der im Zeitpunkt des Diebstahls im Februar 2020 vom Geschädigten angegebene Neupreis von CHF 999.00 (p. 439) zutrifft. Selbst wenn A.________ das Handy als occasion erworben hat, musste er bei einem solch tiefen Preis von CHF 200.00 für ein solch modernes Mobiltelefon damit rechnen, dass das Handy zuvor gestohlen worden sein könnte. Gestützt wird dies dadurch, dass sich A.________ vor dem Kauf explizit versichern lassen wollte, dass das Handy zuvor nicht gestohlen wurde.