Die Vorinstanz gab die Aussagen des Beschuldigten korrekt wieder. Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte er zudem auf Frage aus, dass er das Mobiltelefon mit Geld gekauft habe, das er beim Wetten gewonnen habe (pag. 1658, Z. 36-38). Eine durch das Gericht vorgenommene Internet Recherche hat ergeben, dass das Handy Huawei P30 Pro auch am 02.09.2021 auf dem Markt immer noch CHF 668.90 kostet (p. 1149) und dass das Gerät erst am 26.03.2019 vorgestellt wurde (p. 1150). Es ist somit davon auszugehen, dass der im Zeitpunkt des Diebstahls im Februar 2020 vom Geschädigten angegebene Neupreis von CHF 999.00 (p. 439) zutrifft.