Dies gilt umso mehr mit Blick auf das nunmehr korrigierte Alter des Beschuldigten, der im Tatzeitpunkt 25 Jahre und damit 9 Jahre älter war als der Strafund Zivilkläger. Durch seine Passivität während der Gewaltanwendung durch J.________ während der Autofahrt und durch S.________ im Wald hat er sodann die dadurch verursachte Bedrängnis des Straf- und Zivilklägers gemeinsam mit I.________, J.________ und S.________ weiter verstärkt. Besonders zu betonen ist, dass der Beschuldigte im Wald vorschlug, zum Domizil des Straf- und Zivilklägers zu fahren und dort alles Wertvolle zu nehmen.