packte ihn zusätzlich im oberen Brustbereich. Die bereits beim Bahnhof W.________ geschaffene Bedrohungslage wurde dadurch aufrechterhalten und durch die Passivität des Beschuldigten verstärkt. Dieser hätte jederzeit eingreifen und insbesondere J.________ davon abhalten können, den Straf- und Zivilkläger im oberen Brustbereich zu packen, was er nicht tat. Er unterstützte J.________ und S.________ mittelbar. Die Gewalt, welche S.________ im Wald einsetzte, diente zwar nicht der ursprünglichen Wegbringung des Straf- und Zivilklägers, aber sie trug massgeblich zur Aufrechterhaltung der Einschüchterung des Straf- und Zivilklägers bei.