___ am Bahnhof W.________ am Arm gepackt und zum Auto geschubst. Beim Auto angekommen, wurde der Straf- und Zivilkläger gegen seinen Willen ins Auto geladen. Als Tatmittel wurde demnach einerseits Gewalt eingesetzt. Andererseits diente auch die Drohkulisse, welche der Beschuldigte, I.________, J.________ und S.________ durch ihr Verhalten und Auftreten beim Bahnhof W.________ schufen, der Einschüchterung des Straf- und Zivilklägers. Neben der Gewalt diente somit eine Drohung der Weg-